![]() |
|
01.01.2010 Heute wurde der Elektronische Entgeltnachweis (das sogenannte ELENA-Verfahren) eingeführt. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich Daten elektronisch zu melden. >> hier mehr zum ELENA-Verfahren erfahren 19.07.2011 Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben sich die Ministerien nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. >> hier mehr zur Einstellung des ELENA-Verfahrens erfahren Anmerkung der einfachLohn-Redaktion: einfachLohn Kunden hatten keine Schwierigkeiten oder Probleme mit ELENA! Mit einfachLohn werden alle Meldungen (ELENA, FA, Krankenkassen) einfach und sicher übertragen. Wenn ein Kind Ihres Mitarbeiters krank wird oder einer Ihrer Mitarbeiter länger als 42 Tage krank ist, dann müssen sie "Bescheinigungen" erstellen. Seit dem 01.Juli müssen sie diese Entgeltbescheinigung elektronisch versenden. Wenn Sie sich also bisher die Vorlagen von Ihrer Krankenkasse abgeholt oder von deren Homepage heruntergeladen und dann per Hand ausgefüllt haben, ist dieser Weg nicht mehr möglich. Bei einfachLohn erstellen und versenden Sie die Bescheinigung ganz bequem mit der Lohnabrechnung - und sparen somit Zeit und Aufwand! >> hier mehr erfahren Mit einfachLohn können Sie gesetzliche Meldungen (Krankenkassen, Finanzamt, EEL) mit einem Mausklick erstellen und zusammen mit Ihrer Lohnabrechnung versenden. TÜV-geprüft! Nur 5,90 Euro pro Lohnabrechnung, keine Mindestgebühr, keine Vertragslaufzeit. Und wenn in naher Zukunft weitere elektronischen Meldungen gesetzlich vorgeschrieben werden, wird auch dies einfachLohn einfach und unkompliziert umsetzen. Ohne kostenpflichtigen Updates. Jetzt hier kostenlos und unverbindlich 30 Tage testen |