Änderungen zum ELENA-Verfahren ab Juli 2010

Zum 1. Juli 2010 gibt es nun einige Änderungen bei dem ELENA-Verfahren. Es ist ab dann notwendig den Datenbaustein zur Kündigung/Entlassung zu melden. Dies war vorher nicht zwingend erforderlich. Nur geringfügig Beschäftigte (Personengruppe 109/110) sind von dieser Meldepflicht befreit.

Auswirkungen haben die Änderungen auch auf die Lohnabrechungen. Verließ ein Mitarbeiter aufgrund einer Kündigung das Unternehmen, so musste bisher nur das Austrittsdatum in der Lohnabrechnung genannt werden. Alle weiteren Fragen wurden erst in der Arbeitsbescheinigung nach dem Austritt beantwortet. Ab Juli 2010 muss man dies direkt in der Lohnabrechnung angeben.

Ab Juli 2010 gibt es auch einige Ausnahmefälle (z.B. bei fristlosen Kündigungen), bei denen es wichtig ist eine umgehende Meldung des abgelaufenen Abrechnungszeitraums durchzuführen. Dies kann dann nicht, wie üblich in der monatlichen Meldung im Zuge der Lohnabrechnung, durchgeführt werden.

Allgemeine Informationen über Dakota, Elster, ELENA

Zum 01.01.2010 wird der Elektronische Entgeltnachweis (das sogenannte ELENA-Verfahren) eingeführt. Sie als Arbeitgeber sind dann verpflichtet, monatlich Daten elektronisch zu melden.

Die Daten müssen elektronisch an die ZSS (Zentrale Speicherstelle) übermittelt werden. Hier finden Sie kostenlos genauere Informationen darüber, was Sie und ihr Steuerberater beachten müssen.

Fordern Sie jetzt auf dieser Seite unsere kostenlose Broschüre "Änderungen in der Lohnabrechnung zum 01.01.2010: Informationen zu ELENA" an.

Das Dokument enthält in kompakter Form Informationen zu:

Ziele von ELENA, Vorteile von ELENA, Ablauf, Pflichten für den Arbeitgeber, Hinweise für die Praxis, Inhalte der Meldungen

Bitten senden Sie mir die Broschüre an folgende E-Mail Adresse:

Impressum | Datenschutz | AGB
Was ist ELENA WAS muss ich beachten Geht das auch einfach